OLG München - Urteil vom 07.12.1984 (10 U 3932/84) - DRsp Nr. 1994/12802
OLG München, Urteil vom 07.12.1984 - Aktenzeichen 10 U 3932/84
DRsp Nr. 1994/12802
Die Zusage des Versicherers, den ablehnenden Standpunkt noch einmal zu überprüfen, berechtigt den Versicherungsnehmer nicht zu der Annahme, der Versicherer werde nun anders entscheiden oder die Frist werde nicht mehr laufen oder später neu zu laufen beginnen.