Die Gesamtbelastung aus fiktiver Reparatur lag hier bei 6034,- DM (5584,- DM Kosten, 450,- DM Minderwert), der geschätzte Aufwand für eine Ersatzwagenbechaffung belief sich auf 5400,- DM (6100,- DM Fahrzeugpreis abzüglich 700,- DM Restwert).
Vgl. die Zusammenfasung weiterer Beispiele aus der einschlägigen OLG- und LG-Rechtsprechung zum Kostenvergleich unter ES Kfz-Schaden A-2/10.
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