OLG München - Urteil vom 15.11.1984 (1 U 4952/84) - DRsp Nr. 1994/12806
OLG München, Urteil vom 15.11.1984 - Aktenzeichen 1 U 4952/84
DRsp Nr. 1994/12806
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Streupflicht nur an verkehrswidrigen und besonders gefährlichen Stellen. Da jedoch die Gefährlichkeit von Autobahnbrücken hinsichtlich der Glatteisbildung bekannt ist, besteht nur in Ausnahmefällen eine Streupflicht.