OLG München - Urteil vom 16.12.1986 (13 U 4562/86) - DRsp Nr. 1994/12781
OLG München, Urteil vom 16.12.1986 - Aktenzeichen 13 U 4562/86
DRsp Nr. 1994/12781
1. Die Höhe des Benzinverbrauchs ist eine Eigenschaft, die den Wert eines Kraftfahrzeugs maßgeblich beeinflußt.2. Liegt der tatsächliche Benzinverbrauch 40% über einem der vom Hersteller angegebenen Verbrauchswerte (für Stadtverkehr, Tempo 90km/h oder Tempo 120 km/h), kann der Käufer, wenn der Mangel durch Nachbesserung nicht behoben wurde, die Wandlung erklären.