OLG München - Urteil vom 20.11.1986 (24 U 759/85) - DRsp Nr. 1996/1292
OLG München, Urteil vom 20.11.1986 - Aktenzeichen 24 U 759/85
DRsp Nr. 1996/1292
DM 40000 Schmerzensgeld sind angemessen, wenn durch einen Unfall ohne Mitverschulden des 23jährigen Fahrschülers an einem Auge Iris und Glaskörper zerstört werden, so daß auf Dauer nur noch 20% Sehfähigkeit besteht und zwar Farben, aber keine Konturen mehr erkannt werden können.