OLG München - Urteil vom 28.01.1966 (10 U 2074/65) - DRsp Nr. 1994/2154
OLG München, Urteil vom 28.01.1966 - Aktenzeichen 10 U 2074/65
DRsp Nr. 1994/2154
Ein Geschädigter, der wegen unfallbedingten Ausfalls seines Kraftwagens Mietwagenkosten geltendmacht, braucht - im Rahmen seiner Schadensgeringhaltungspflicht - nicht vor Erteilung des Reparaturauftrags Erkundigungen bei zahlreichen anderen Werkstätten über die voraussichtliche Reparaturdauer anzustellen.