AG Karlsruhe ZfS 1982, 306; 1. Es ist grob fahrlässig, einen relativ großen Hund - hier; Irish Setter - im Pkw mitzuführen, ohne Vorkehrungen zu treffen, daß der Hund nicht in den verkehrssicheren Betrieb des Kfz - etwa durch Herumspringen eingreifen kann. 2. Es ist grob fahrlässig, wenn der Fahrer während der Fahrt nach hinten greift, um den Hund zu beruhigen.
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