OLG Nürnberg - Urteil vom 07.11.1969 (1 U 175/68) - DRsp Nr. 1994/13049
OLG Nürnberg, Urteil vom 07.11.1969 - Aktenzeichen 1 U 175/68
DRsp Nr. 1994/13049
Zu den Heilungskosten können bei schweren Unfallschäden (hier: Amputation beider Beine) auch die Aufwendung für die Errichtung einer privaten Schwimmhalle gehören, wenn es für den Geschädigten notwendig ist, zur Erhaltung seines Gesundheitszustandes und zur Abwehr unfallbedingter Verschlechterungen ganzjährige Bewegungsübungen mit Ausgleichsgymnastik im Wasser durchzuführen.