OLG Nürnberg - Urteil vom 16.02.1976
5 U 172/75
Normen:
StVO §§ 1, 3, 35, 38 ;
Fundstellen:
VersR 1977, 64

OLG Nürnberg - Urteil vom 16.02.1976 (5 U 172/75) - DRsp Nr. 1994/13038

OLG Nürnberg, Urteil vom 16.02.1976 - Aktenzeichen 5 U 172/75

DRsp Nr. 1994/13038

Wer zur Rettung von Menschenleben berechtigt ist, Blaulicht und Einsatzhorn zu verwenden, darf in eine Kreuzung auch bei Rotlicht einfahren. Er muß sich jedoch davon überzeugen, daß die anderen Verkehrsteilnehmer sich auf seine Absicht, die Kreuzung vor ihnen zu überqueren, eingestellt haben. Bei einer verkehrsreichen Kreuzung im innerstädtischen Verkehr darf er nicht ohne weiteres darauf vertrauen, daß alle Verkehrsteilnehmer ihrer Verpflichtung, ihm sofort freie Bahn zu schaffen, nachgekommen sind.

Normenkette:

StVO §§ 1, 3, 35, 38 ;
Fundstellen
VersR 1977, 64