Am 14.8.1993 führten Polizeibeamte in der Ortschaft ... nach Mitternacht eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Gegen 2.25 Uhr hielten sie auf der Straße ein aus Richtung A kommendes Fahrzeug an, das auf den Seitenstreifen gelenkt wurde. Als sich der Polizeiobermeister ... dem von einer Frau gesteuerten PKW näherte, gab diese Vollgas und fuhr davon. Die Polizeibeamten nahmen mit einem VW-Bus die Verfolgung auf. In der kurz nach ... liegenden Ortschaft ... kam das Polizeifahrzeug in einer scharfen Linkskurve, auch infolge erhöhter Geschwindigkeit, von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Hausmauer. Dabei wurde das Fahrzeug beschädigt, der Polizeiobermeister ... wurde verletzt.
Der Kläger hat die Beklagte mit der Behauptung in Anspruch genommen, sie sei die Fahrerin des PKWs gewesen.
Da sie die Verfolgung herausgefordert habe, habe sie für die eingetretenen Sachschäden aufzukommen.
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