OLG Oldenburg - Beschluß vom 29.07.1996
Ss 268/96
Normen:
OWiG § 74 ; StPO §§ 261, 267 ;
Fundstellen:
ZfS 1997, 37

OLG Oldenburg - Beschluß vom 29.07.1996 (Ss 268/96) - DRsp Nr. 1997/6086

OLG Oldenburg, Beschluß vom 29.07.1996 - Aktenzeichen Ss 268/96

DRsp Nr. 1997/6086

1. Die ohne tragfähige Gründe erfolgte Ablehnung der Bitte des Betroffenen um kommissarische Vernehmung vor dem Wohnsitzgericht versagt dem Betroffenen rechtliches Gehör. 2. Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung, die die Überzeugung von der Täterschaft des Betroffenen lediglich aus einem Vermerk eines Polizeibeamten herleitet, bei der auf dem Radarfoto abgebildeten Person handle es sich um den Betroffenen.

Normenkette:

OWiG § 74 ; StPO §§ 261, 267 ;
Fundstellen
ZfS 1997, 37