OLG Oldenburg - Urteil vom 13.11.1996 (2 U 207/96) - DRsp Nr. 1997/6082
OLG Oldenburg, Urteil vom 13.11.1996 - Aktenzeichen 2 U 207/96
DRsp Nr. 1997/6082
Sind Zugmaschine und Auflieger durch getrennte Verträge kaskoversichert, so liegt ein versicherter Unfallschaden vor, wenn bei einer Vollbremsung der Auflieger, weil eine Bremsleitung geplatzt ist, auf die Zugmaschine geprallt ist und diese beschädigt hat.