OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.12.1989 (3 U 93/88) - DRsp Nr. 1994/13260
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.1989 - Aktenzeichen 3 U 93/88
DRsp Nr. 1994/13260
Bei einer Kreditaufnahme des Geschädigten oder bei Verwendung eigener Mittel zum Zweck der Schadensbehebung kann neben dem bei Verzug des Schädigers nach §§ 286, 288BGB gerechtfertigten Anspruch auf Verzugszinsen ein Anspruch auf Ersatz eines weiteren Nutzungsschadens ans § 849BGB nicht geltend gemacht werden.