OLG Saarbrücken - Urteil vom 28.06.1973
Ss 10/73
Normen:
StGB (a.F.) § 74 ;
Fundstellen:
NJW 1974, 375
VRS 46, 21

OLG Saarbrücken - Urteil vom 28.06.1973 (Ss 10/73) - DRsp Nr. 1994/13334

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.06.1973 - Aktenzeichen Ss 10/73

DRsp Nr. 1994/13334

1. Eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und die sich anschließende Unfallflucht stellen eine Tat i.S. des § 264 Abs. 1 StPO dar. Gegenstand der Urteilsfindung ist daher die Straßenverkehrsgefährdung auch dann, wenn sie im Strafbefehl bzw. in der Anklageschrift zwar geschildert ist, die Verfolgung sich aber nur gegen die Unfallflucht richtete. Es bedarf somit zur Verurteilung wegen der Straßenverkehrsgefährdung keiner Nachtragsanklage, sondern nur des Hinweises nach § 265 Abs. 1 StPO in der Hauptverhandlung. 2. Eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und die sich anschließende Unfallflucht stehen zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit gem. § 74 StGB, so daß, wenn der Vorwurf der Unfallflucht entfällt, insoweit Freisprechung zu erfolgen hat.

Normenkette:

StGB (a.F.) § 74 ;
Fundstellen
NJW 1974, 375
VRS 46, 21