OLG Saarbrücken - Urteil vom 29.10.1971 (3 U 70/70) - DRsp Nr. 1994/13338
OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.10.1971 - Aktenzeichen 3 U 70/70
DRsp Nr. 1994/13338
1. Wenn ein einzelner Fußgänger beim Herannahen eines Kfz auf der Fahrbahn stehenbleibt, kann der Kraftfahrer in der Regel annehmen, der Fußgänger habe ihn bemerkt und werde ihn vorbeifahren lassen.2. Dieser Vertrauensgrundsatz gilt nicht ohne weiteres auch bei Annäherung an eine nicht klar übersehbare Personengruppe, die sich zur Überquerung der Straße anschickt; hier muß sich der Kraftfahrer jedenfalls dann, wenn er zunächst gebremst hat, vor dem Vorbeifahren erst Gewißheit darüber verschaffen, ob sein Fahrverhalten nicht mißverstanden und die Vorbeifahrt von allen auf der Fahrbahn stehenden Personen abgewartet wird.
Normenkette:
StVO (a.F.) §§ 1, 9 ;
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