OLG Saarbrücken - Urteil vom 29.11.1974 (3 U 16/74) - DRsp Nr. 1994/13324
OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.11.1974 - Aktenzeichen 3 U 16/74
DRsp Nr. 1994/13324
Kommt es wegen unterlassenen Fahrtrichtungsanzeigen eines Linksabbiegers zu einem Auffahrunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins auch dann, wenn der andere Unfallbeteiligte erwiesenermaßen Unaufmerksamkeit gewesen ist, dafür, daß der Verstoß gegen die dessen Schutz bezweckende Vorschrift für den Unfall mitursächlich gewesen ist.