"...Die getroffenen Feststellungen tragen die Verurteilung wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, nicht. [Der Betroffene nutzte seinen als Pkw zugelassenen Kombiwagen von vornherein ausschließlich für Gütertransporte und hatte zu diesem Zweck den Fahrzeuginnenraum hinter dem Fahrer- und Beifahrersitz mit einer 15 mm starken Sperrholzplatte ausgelegt, die mit Schrauben am Fahrzeugboden befestigt war.]
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