OLG Stuttgart - 20.02.1986 (7 U 217/85) - DRsp Nr. 1994/13473
OLG Stuttgart, vom 20.02.1986 - Aktenzeichen 7 U 217/85
DRsp Nr. 1994/13473
1. Auf Fahrbahnen innerhalb geschlossener Ortschaften ist bei winterlichen Verhältnissen nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen zu streuen (OLG Karlsruhe VersR 1977, 61; BGH VersR 64, 334 = NJW 64, 814; 72, 563 = 72, 903). Dabei kommt es für die Einstufung einer verkehrswichtigen Fahrbahnstelle als gefährlich nicht allein auf die objektive Gefährlichkeit, sondern u. a. auch darauf an, ob der Verkehrsteilnehmer die Anfälligkeit der Stelle für Glatteisbildung erkennen konnte oder nicht (OLG Karlsruhe aaO; BGH VersR 1975, 349 = NJW 75, 444).
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