OLG Stuttgart - Urteil vom 18.02.1974 (3 Ss 696/73) - DRsp Nr. 1994/13587
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.1974 - Aktenzeichen 3 Ss 696/73
DRsp Nr. 1994/13587
Den Fahrer eines nach links abbiegenden Lkw mit nach hinten überstehender Ladung trifft eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, wenn die Ladung beim Abbiegen in die rechts daneben befindliche Fahrspur für den Geradeausverkehr hineinschwenkt. Die rückwärtige Verkehrslage muß während des Abbiegevorgangs ständig beobachtet, gegebenenfalls ein Warnposten aufgestellt werden.