OLG Thüringen - 21.12.1994 (4 U 700/94) - DRsp Nr. 1996/3879
OLG Thüringen, vom 21.12.1994 - Aktenzeichen 4 U 700/94
DRsp Nr. 1996/3879
Im Familienkreis muß eine Vertrauensgrundlage unterstellt werden, die ein konkretes Fehlverhalten bei Angehörigen erst dann für wahrscheinlich erachtet, wenn es seiner Art nach in der Vergangenheit bereits eingetreten ist. Der Verdacht, gemeinsam mit anderen an einem Mopeddiebstahl beteiligt gewesen zu sein, rechtfertigt es nicht, die Voraussicht zu verlangen, der Sohn werde nun das Auto des Vaters entwenden.