OLG Zweibrücken - 12.12.1977 (1 W 65/77) - DRsp Nr. 1994/13747
OLG Zweibrücken, vom 12.12.1977 - Aktenzeichen 1 W 65/77
DRsp Nr. 1994/13747
Der Streitwert eines unbezifferten Schmerzensgeldantrages bestimmt sich dann, wenn der Kläger in der Begründung seine Vorstellung über die Höhe oder die Größenordnung zahlenmäßig zum Ausdruck gebracht hat, nach diesen Angaben, auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldes ausdrücklich in das Ermessen des Gerichts gestellt ist.