OLG Zweibrücken - Beschluß vom 17.12.1980 (1 Ws 465/80) - DRsp Nr. 1994/13733
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 17.12.1980 - Aktenzeichen 1 Ws 465/80
DRsp Nr. 1994/13733
Ist im Berufungsurteil die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, so steht einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Berufungsgericht nichts entgegen, daß das AG von der Entziehung abgesehen hatte. Dabei ist es gleichgültig, ob das Berufungsgericht zu seiner Hauptentscheidung auf Grund neuer Tatsachen oder lediglich auf Grund einer anderen rechtlichen Würdigung gelangt ist.