OLG Zweibrücken - Beschluß vom 20.12.1976
Ss 287/76
Normen:
StVO § 19 ;
Fundstellen:
VRS 53, 213
VerkMitt 1977, 53

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 20.12.1976 (Ss 287/76) - DRsp Nr. 1994/13752

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20.12.1976 - Aktenzeichen Ss 287/76

DRsp Nr. 1994/13752

Wer nicht aus dem fließenden Verkehr ausscheidet, sondern nur aus verkehrsbedingten Gründen oder auf Grund einer Anordnung (Rotlicht, Haltezeichen) aufgehalten wird, hält nicht, sondern "wartet" nur und hat daher nicht die gesteigerte Sorgfalt nach § 10 StVO anzuwenden, wenn er wieder anfährt.

Normenkette:

StVO § 19 ;
Fundstellen
VRS 53, 213
VerkMitt 1977, 53