OLG Zweibrücken - Urteil vom 07.05.1976
1 U 221/75
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
VersR 1977, 1135

OLG Zweibrücken - Urteil vom 07.05.1976 (1 U 221/75) - DRsp Nr. 1994/13756

OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.05.1976 - Aktenzeichen 1 U 221/75

DRsp Nr. 1994/13756

1. Auch bei einer Witterung, die alsbaldige Glatteisbildung besorgen oder erwarten läßt (hier: einsetzender Nieselregen bei fortdauerndem Bodenfrost), ist der Verkehrssicherungspflichtige zu vorbeugenden Streumaßnahmen nicht verpflichtet. 2. Bei Auftreten von Eisglätte im Laufe des Tages ist dem Streupflichtigen eine gewisse, nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessende Zeitspanne zuzubilligen. Die Streupflicht ist hiernach im allgemeinen nicht verletzt, wenn eine dreiviertel Stunde nach Einsetzen der Glatteisbildung der Bürgersteig noch nicht gestreut war.

Normenkette:

BGB § 823 ;

Hinweise:

So zu 1 auch BGH v. 13.3.1969, VersR 1969, 667. So zu 2. auch BGH v. 29.9.1970, VersR 1979, 1130.

Fundstellen
VersR 1977, 1135