Autor: Hering |
Die Kosten für eine erforderliche häusliche Pflege werden erstattet, und zwar auch, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt.
Benötigt der Verletzte besondere Einrichtungen und Apparate, muss seine Wohnung behindertengerecht umgebaut werden, oder benötigt er ein Fahrzeug, obwohl er vorher keins hatte, so gehören auch diese zum erstattungspflichtigen Schaden.
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