Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen
BGH, Urteil vom 08.11.1994 - Aktenzeichen VI ZR 207/93
DRsp Nr. 1995/2779
Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen
»Reichen die Ausführungen eines in einem anderen Verfahren erstatteten Gutachtens, das der Richter urkundenbeweislich verwerten kann, nicht aus, um die von einer Partei dazu gestellten aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, dann muß er einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen.«