BGH, Urteil vom 05.11.1974 - Aktenzeichen VI ZR 91/73
DRsp Nr. 1994/5556
Pflichten des Führers einer Straßenbahn
Führer von Straßenbahnwagen dürfen auch dann, wenn sie einen besonderen Bahnkörper innerhalb des Verkehrsraumes der öffentlichen Straße benutzen, bei Annäherung an Wegeübergänge nur so schnell fahren, daß die Sichtweite stets größer ist als der Notbremsweg.