Pflichten des Kraftfahrers auf einer vorfahrtberechtigten Straße; Geltung des Vertrauensgrundsatzes
BGH, Beschluß vom 12.07.1954 - Aktenzeichen VGS 1/54
DRsp Nr. 1994/6593
Pflichten des Kraftfahrers auf einer vorfahrtberechtigten Straße; Geltung des Vertrauensgrundsatzes
1. Auch der auf einer vorfahrtberechtigten Straße fahrende Kraftfahrer muß bei seiner Geschwindigkeit den Anforderungen der Verkehrslage und dem Gebot der Rücksichtnahme im Verkehr Rechnung tragen. 2. Doch kann er grundsätzlich darauf vertrauen, daß auch nicht sichtbare wartepflichtige Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtrecht beachten. Er ist daher nicht verpflichtet, allgemein die Geschwindigkeit so einzurichten, daß er bei Einmündungen von Straßen, die wegen Bebauung nicht einsehbar sind, für den Fall der Verletzung des Vorfahrtrechts anhalten kann.