Pflichten des Kraftfahrers beim Vorbeifahren an einem am Straßenrand abgestellten Fahrzeug
BGH, vom 03.07.1956 - Aktenzeichen VI ZR 59/55
DRsp Nr. 1996/15503
Pflichten des Kraftfahrers beim Vorbeifahren an einem am Straßenrand abgestellten Fahrzeug
Wenn nicht mit Sicherheit anzunehmen ist, daß ein am Straßenrand abgestelltes Fahrzeug verlassen ist, dann darf ein vorbeifahrender Kraftfahrer an dem abgestellten Wagen nur in sicherem Abstand vorbeifahren. Es muß der Möglichkeit Rechnung getragen werden, daß ein Insasse des stehenden Fahrzeuges die Tür des Wagens öffnet, um sich zu vergewissern, ob er gefahrlos aussteigen kann (hier: bei 50 km/h Abstand von 34 cm zu gering).