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Rechtsprechung
1975
BGH
BGH - Urteil vom 27.05.1975
VI ZR 42/74
Normen:
StVO
§
12
Abs.
1
Nr.
4
;
Fundstellen:
MDR 1975, 833
VRS 49, 243
VerkMitt 1975, 73
VersR 1975, 1007
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,
Pflichten eines Straßenbahnführers auf Fußgängerüberwegen
BGH,
Urteil
vom 27.05.1975
- Aktenzeichen VI ZR 42/74
DRsp Nr. 1994/5510
Pflichten eines Straßenbahnführers auf Fußgängerüberwegen
Auch eine Straßenbahn darf auf Fußgängerüberwegen nicht halten; dieses Verbot geht einem Gebot, am Haltestellenschild zu halten, vor.
Normenkette:
StVO
§
12
Abs.
1
Nr.
4
;
Vorinstanz: OLG Karlsruhe,
Fundstellen
MDR 1975, 833
VRS 49, 243
VerkMitt 1975, 73
VersR 1975, 1007
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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