Autor: Masa Gluhinic |
In Kroatien muss jedes Fahrzeug haftpflichtversichert sein. Die Haftpflichtversicherung kann auch in Kroatien direkt an ihrem Firmensitz verklagt werden.
Die Haftpflichtversicherer haften im Rahmen der in Kroatien gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen. Diese betragen bei Personenkraftwagen:
Pro Ereignis | Betrag in Euro |
Körperschaden | 6.316.081,08 |
Sachschaden | 1.269.459,46 |
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