Pflichtversicherung

Autor: Hering

Kraftfahrzeuge, die in Monaco zugelassen sind, müssen haftpflichtversichert sein. Die Höhe der Deckungssummen ist gleich der französischen Regelung: Für Personen ist sie unbegrenzt, für Sachschäden liegt die Summe pro Fahrzeug und Ereignis bei 1.000.000 Euro.