Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil vom 1. Juli 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2.427,11 € festgesetzt.
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten, einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen.
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