Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 26. Juli 2019 in der Fassung des Beschlusses vom 16. September 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.210,78 EUR nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
-vom 11. Dezember 2018 bis 14. Juni 2019 aus einem Betrag von 28.025,31 EUR, der sich ab 11. Dezember 2018 bis 14. Juni 2019 Tag für Tag linear auf 27.607,97 EUR ermäßigt,
- - 2. 3. 4. II. III. IV. V.
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