Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14. Mai 2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.581,72 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. August 2017 zu zahlen.
I.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger 31 % und die Beklagte 69 %.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
VI.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 23.888,88 € festgesetzt.
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