Rechtsfolgen des Haftungsausschlusses des Kfz-Mieters für grobe Fahrlässigkeit
BGH, Urteil vom 28.09.1961 - Aktenzeichen II ZR 101/59
DRsp Nr. 1994/6332
Rechtsfolgen des Haftungsausschlusses des Kfz-Mieters für grobe Fahrlässigkeit
Der in einem Kraftfahrzeug-Mietvertrag vereinbarte Ausschluß der Haftung des Mieters auch für grobe Fahrlässigkeit ist auch gegenüber dem Kaskoversicherer des Vermieters wirksam, der nach § 67VVG gegen den Mieter Rückgriff nehmen will.