Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
BGH, Urteil vom 10.03.1966 - Aktenzeichen II ZR 61/64
DRsp Nr. 1997/5971
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Verletzt der Versicherungsnehmer eine vor dem Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheit, so kann sich der Versicherer auf seine dadurch eingetretene Leistungsfreiheit nur berufen, wenn er den Versicherungsvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigt