Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 01.02.2017, Az. Be
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.418,68 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus 158.903,41 € vom 18.06.2015 bis zum 03.04.2017 und
aus 13.418,68 € seit dem 04.04.2017
zu bezahlen.
I. II. III. IV. V.
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