So auch BGH v. 3.5.1962, VersR 1962, 738 = VRS 23, 197 hinsichtlich der Wiedereinsetzung. - Klagefrist wird bei Einreichung vor sachl. unzust. AG statt LG gewahrt: BGH (II ZR 120/60) NJW 1961, 2259 = VersR 1961, 1000. - Klagefrist wird bei Einreichung vor örtl. unzust. Gericht gewahrt: BGH v. 6.2.1961, NJW 1961, 1014 = VersR 1961, 402.
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