Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts München I - 31. Zivilkammer - vom 27. Januar 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf bis 1.500 € festgesetzt.
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