Reparaturkosten

Autor: Hering

Die Reparaturkosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet. Der Geschädigte sollte das beschädigte Fahrzeug von der gegnerischen Haftpflichtversicherung besichtigen lassen. Es werden im Regelfall Abzüge neu für alt gemacht.

Auch wenn das Fahrzeug selber oder gar nicht repariert wird, zahlt die Versicherung dens Schadens. Die Erstattung erfolgt dann anhand eines Gutachtes, wobei allerdings die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird.