Reparaturkosten

Autor: Göppl

Ersetzt wird der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag. Wobei regelmäßig nur die Reparaturpreise im Unfallland zugrunde gelegt werden. Die Höhe des Betrags kann durch eine Reparaturkostenrechnung oder Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.