Restwert-Abrechnung bei Totalschaden - maßgebender Schätzwert
LG Aachen, Urteil vom 29.08.2002 - Aktenzeichen 6 S 5/02
DRsp Nr. 2003/16615
Restwert-Abrechnung bei Totalschaden - maßgebender Schätzwert
Im Rahmen der Abrechnung eines unfallbedingten Kfz-Totalschadens hat die vom geschädigten Kfz-Halter im Rahmen seiner Dispositionsbefugnis veranlasste sachverständige Schätzung als Grundlage für die Bemessung des anzurechnenden Restwerts grundsätzlich Vorrang.
Normenkette:
BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
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