BGH - Beschluss vom 24.03.2021
4 StR 416/20
Normen:
StGB § 23 Abs. 2; StGB § 27 Abs. 2; StGB § 28 Abs. 1; StGB § 69 Abs. 2; StGB § 211;
Fundstellen:
BGHSt 66, 66
DAR 2021, 398
DAR 2022, 182
NJW 2021, 1767
NStZ 2022, 220
NZV 2021, 538
StV 2021, 482
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 12.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 401 Js 344/19 52 Ks 1/20

Revision gegen die Verurteilung des Angeklagten durch das LG Aachen wegen Beihilfe zum versuchten Mord; Milderung der Strafe bei Nichterfüllen mehrerer besonderen persönlichen Merkmale des Beihelfenden zur Haupttat

BGH, Beschluss vom 24.03.2021 - Aktenzeichen 4 StR 416/20

DRsp Nr. 2021/6252

Revision gegen die Verurteilung des Angeklagten durch das LG Aachen wegen Beihilfe zum versuchten Mord; Milderung der Strafe bei Nichterfüllen mehrerer besonderen persönlichen Merkmale des Beihelfenden zur Haupttat

1a. Die Garantenstellung aus Ingerenz ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB.b. Fehlen mehrere besondere persönliche Merkmale, welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer, so ist dessen Strafe nach § 28 Abs. 1 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB nur einmal zu mildern (insoweit nicht tragend).2. Die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB gilt nur für den Täter.

Tenor

1.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12. März 2020, soweit es ihn betrifft, mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben

a)

im Ausspruch über die Einzelstrafe, soweit er wegen Beihilfe zum versuchten Mord in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort verurteilt worden ist,

b)

im Gesamtstrafenausspruch sowie

c)

im Maßregelausspruch.

2.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

3.

Die weiter gehende Revision wird verworfen.

Normenkette:

StGB § 23 Abs. 2; StGB § 27 Abs. 2; StGB § 28 Abs. 1; StGB § 69 Abs. 2; StGB § 211;

Gründe