Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. November 2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.773,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Juni 2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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