OLG Saarbrücken - Urteil vom 24.05.2023
5 U 61/22
Normen:
VVG § 8; VVG § 9; VVG § 152; BGB § 346; BGB § 357;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 07.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 63/21

Rückabwicklung eines privaten Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf durch den VersicherungsnehmerAnforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Ausschluss des Beginns des Versicherungsschutzes vor Ablauf der WiderrufsfristZulässigkeit eines Teilurteils

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.05.2023 - Aktenzeichen 5 U 61/22

DRsp Nr. 2023/8857

Rückabwicklung eines privaten Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf durch den Versicherungsnehmer Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Ausschluss des Beginns des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist Zulässigkeit eines Teilurteils

1. Eine Widerrufsbelehrung, die sich hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs auf den Hinweis beschränkt, dass in diesem Fall der Versicherungsschutz endet und der Versicherer einen ggf. vorhandenen Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs erstattet, ohne sich auch zu einer etwaigen Prämienerstattungspflicht zu verhalten, genügt den gesetzlichen Anforderungen, wenn der Versicherungsnehmer dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht zugestimmt hatte und nach der vertraglichen Gestaltung im konkreten Fall vor Ablauf der Widerrufsfrist keine Beiträge zu entrichten waren, die einer Rückabwicklung unterliegen könnten.