Rückabwicklung eines wegen arglistiger Täuschung angefochtenen Autokaufvertrages
BGH, Urteil vom 02.07.1962 - Aktenzeichen VIII ZR 12/61
DRsp Nr. 1994/6284
Rückabwicklung eines wegen arglistiger Täuschung angefochtenen Autokaufvertrages
Hat der betrogene Käufer eines Kraftwagens den beiderseits erfüllten Kaufvertrag angefochten, so kann die Rückabwicklung sowohl nach Schadenersatzrecht wie nach Bereicherungsrecht erfolgen, und zwar auch dann, wenn der Käufer das Kraftfahrzeug längere Zeit benutzt hat.
So auch KG. v. 31.1.1972, MDR 1972, 604 = VersR 1972, 694 = JR 1972, 380. - nützliche Verwendungen werden nur bis Kenntnis vom Anfechtungsgrund ersetzt: OLG Nürnberg (3 U 116/77) DAR 1978, 324 = VersR 1979, 427.