LG Stuttgart, vom 21.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 428/15
Rücktritt des Versicherers von einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2017 - Aktenzeichen 7 U 101/17
DRsp Nr. 2018/12701
Rücktritt des Versicherers von einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen
Zur Frage eines Verwertungsverbotes bei einem Verstoß gegen § 213VVG.
1. Zwar gibt es keinen allgemeinen Satz der Lebenserfahrung des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand immer oder nur in der Absicht gemacht zu werden pflegt, auf den Willen des Versicherers Einfluss zu nehmen. Jedoch ist das Verhalten des Versicherungsnehmers bei der Antragstellung als arglistig anzusehen, wenn ihm die betreffenden Beschwerden seit Jahren bekannt sind und er diese und sogar den Umstand verschweigt, dass er wegen der betreffenden Beschwerden aktuell krank geschrieben ist und der Versicherer in der Zeit zuvor schon einmal wegen bestimmter Beschwerden einen Ausschluss für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung formuliert hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.