Rücktritt vom Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs wegen geringfügiger Mängel
LG Kiel, Urteil vom 03.11.2004 - Aktenzeichen 12 O 90/04
DRsp Nr. 2006/9001
Rücktritt vom Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs wegen geringfügiger Mängel
Der Eintritt von Feuchtigkeit in den Beifahrerfußraum eines gebrauchten PKW infolge einer defekten Kunststoffhalterung in der Beifahrertür stellt bei Beseitigungskosten von 4,5% des Kaufpreises einen unerheblichen Mangel i.S. von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB dar, so dass der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht begründet ist.
Normenkette:
BGB § 323 Abs. 5 S. 2 § 346 Abs. 1 § 437 Nr. 2 ;
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die Rechtsfolgen aus einem Gebrauchtwagenkauf.
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