OLG Koblenz - Beschluss vom 17.01.2000
2 Ss 4/00
Normen:
GG § 103 Abs. 1 ; OWiG § 60, § 80 Abs. 1 Nr. 2 ; StPO § 147 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2000, 311
Vorinstanzen:
StA Trier - 8013 Js 20799/99 ,

Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Einsicht in Videoaufnahmen

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.01.2000 - Aktenzeichen 2 Ss 4/00

DRsp Nr. 2000/8944

Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Einsicht in Videoaufnahmen

»Lehnt der Verteidiger es ab, der Bußgeldstelle die von dieser erbetene Leerkassette zwecks Überspielung der über den Verkehrsverstoß aufgenommenen Videosequenz zur Verfügung zu stellen, ist die spätere Rüge des Betroffenen, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, unbegründet.«

Normenkette:

GG § 103 Abs. 1 ; OWiG § 60, § 80 Abs. 1 Nr. 2 ; StPO § 147 ;

Gründe: